Fachübersetzungen und Dolmetscherdienste, die präzise und qualitativ überzeugen – Übersetzungsbüro der Wahl

Beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte sowie öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer – Zuverlässig und Professionell für Notare, Anwälte, Gerichte, Unternehmen und Privatpersonen bei allen juristischen Angelegenheiten

Offizielle Übersetzungen mit Apostille – garantiert die Akzeptanz durch Behörden

Bei behördlichen Angelegenheiten, in denen offizielle Dokumente benötigt werden, ist eine einfache Übersetzung oftmals nicht ausreichend. Für die Anerkennung bei Gerichten, Behörden oder Ämtern muss die Übersetzung beglaubigt oder bestätigt werden. Beglaubigte Übersetzungen sind ausschließlich von gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Fachübersetzern anzufertigen, die mit ihrer Unterschrift und ihrem Stempel die Vollständigkeit, Richtigkeit und Authentizität der Übersetzung bestätigen. Beglaubigung, Zertifizierung und Anerkennung der Übersetzungen sind unerlässlich, um die rechtliche Gültigkeit in offiziellen Prozessen sicherzustellen. Unser professioneller Übersetzungsservice bietet Ihnen verifizierte Übersetzungen für alle offiziellen Dokumente, sei es für Visa-Anträge, Eheurkunden, Zeugnisse, Verträge oder Gerichtsunterlagen. Unsere vereidigten Fachübersetzer garantieren, dass Ihre offiziellen Übersetzungen die erforderliche Akkreditierung erhalten, damit sie ohne Probleme bei staatlichen Stellen, Behörden oder internationalen Institutionen akzeptiert werden.

Übersetzungsagentur im Fachgebiet Recht | Jura

Insbesondere bei juristischen Fachtexten müssen Übersetzungen mit einer entsprechenden Beglaubigung bzw. Bestätigung versehen werden. Neben der Vereidigung muss der zum Einsatz kommende Fachübersetzer die Voraussetzung erfüllen, über tiefgehendes juristisches Fachwissen zu verfügen.

Überbeglaubigung – Übersetzung mit Apostille

Für viele offizielle Anlässe ist seitens der Behörden vorgegeben, dass die zum Einsatz kommenden Übersetzer bei einem Gericht in Deutschland vereidigt bzw. ermächtigt sind. In unserer Übersetzungsagentur stehen Übersetzer zu Ihrer Verfügung, die diese Vorgabe erfüllen. Unser Übersetzungsservice für Dokumente steht für alle Sprachen und im Bedarfsfall selbstverständlich auch im Expressverfahren, für Sie bereit. Für Bewerbungen im In- und Ausland oder im Rahmen der Einschreibung an einer Universität ist ebenfalls ein offizieller Übersetzungsservice vonnöten. Die Sprachexperten unseres Übersetzungsbüros übersetzen regelmäßig ausbildungs- und berufsrelevante Dokumente.

FAQ

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Eine beglaubigte Übersetzung bezeichnet die präzise und vollständige Übersetzung offizieller Dokumente durch vereidigte Übersetzer:innen. Eine beglaubigte Fachübersetzung ist durch einen Stempel und eine Unterschrift authentifiziert, wodurch sie bei staatlichen Stellen, Ämtern, Gerichten und anderen offiziellen Institutionen anerkannt ist.

Beglaubigte Übersetzungen zeichnen sich durch ihre offizielle Bestätigung mittels Stempel und Unterschrift aus. Sie umfassen die akkurate und vollständige Übertragung eines offiziellen Dokuments und werden ausschließlich von beeidigten Übersetzer:innen angefertigt, die von einem Gericht zur Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen befugt sind.

Die beglaubigte Übersetzung ist eine spezielle Form der Übersetzung, die von einem ver-/beeidigten, bzw. ermächtigten Übersetzer angefertigt und offiziell bestätigt wird. Der Übersetzer versieht das übersetzte Dokument mit einem Stempel, einer Unterschrift und einer Erklärung, die bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist. Diese Form der Übersetzung wird oft für offizielle Zwecke benötigt, wie zum Beispiel bei Gerichtsdokumenten, Verträgen, Zeugnissen und anderen rechtlichen Unterlagen.

Beglaubigte Übersetzungen werden ausschließlich von vereidigten Übersetzer:innen angefertigt. Diese Fachübersetzer werden von Gerichten geprüft und ermächtigt, offizielle Dokumente zu übersetzen und zu beglaubigen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Begriffe „vereidigt“ und „beeidigt“ sowie „ermächtigt“ in diesem Kontext synonym verwendet werden und auf die gleichen qualifizierten Übersetzer:innen verweisen.

Notarielle Beglaubigung: Bei dieser bestätigt ein Notar die Unterschrift des Übersetzers auf dem übersetzten Dokument. Diese Beglaubigung erhöht die Glaubwürdigkeit der Übersetzung, insbesondere für offizielle und rechtliche Zwecke.

Apostille: Wenn eine Übersetzung in einem Land verwendet werden soll, das Mitglied des Haager Übereinkommens ist, ist möglicherweise eine Apostille erforderlich. Diese wird von dem für den Übersetzer zuständigen Gericht in Deutschland ausgestellt und bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers sowie die Gültigkeit der beglaubigten Übersetzung für den internationalen Urkundenverkehr.

Legalisation: Eine Legalisierung bei Übersetzungen ist ein Verfahren, das notwendig ist, wenn die Übersetzung in einem Land verwendet werden soll, das nicht Teil des Haager Übereinkommens ist. Dabei bestätigt in der Regel das deutsche Außenministerium sowie die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes die Echtheit der Übersetzung und der Beglaubigung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Übersetzung im Ausland anerkannt und rechtsgültig ist.

Fachübersetzung in allen Weltsprachen, z. B. Französisch oder Englisch

Bei behördlichen Anlässen ist eine reine Übersetzung nicht ausreichend. Sie muss vielmehr seitens eines gerichtlich vereidigten, beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzers vorgenommen und anschließend beglaubigt bzw. bestätigt werden. Hierbei bestätigt der Übersetzer bzw. die Übersetzerin Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch Stempel und Unterschrift.

Übersetzungsbüro für medizinische Dokumente mit Beglaubigung

Unser Übersetzungsdienst greift auf Übersetzer zurück, die sich auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert haben. Hier ist unter anderem das Themenfeld Medizin gefragt. Seit Gründung unseres Unternehmens vor mehr als 40 Jahren haben wir uns unter anderem auf die Anfertigung beglaubigter bzw. bestätigter Übersetzungen medizinischer Dokumente spezialisiert.
Dieser Service wird beispielsweise von Kunden in Anspruch genommen, die sich im Ausland einer bestimmten ärztlichen bzw. medizinischen Behandlung unterziehen möchten. Meist geht diesem Schritt eine Vorgeschichte voraus, aus der unterschiedliche medizinische Dokumente hervorgegangen sind. Im Rahmen solcher medizinischen Angelegenheiten werden oftmals beglaubigte Übersetzungen verlangt.

Wichtig für Beruf oder Bewerbung

Wenn es um arbeitsplatzrelevante Unterlagen geht, sind wir ein gefragter Ansprechpartner für Übersetzungen. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung von Arbeitsbüchern, Abiturzeugnissen, Bankdokumenten, Schulzeugnissen, Approbationsurkunden, Diplomen, Arbeitszeugnissen, Führungszeugnissen etc. Für Bewerbungen im In- und Ausland oder im Rahmen der Einschreibung an einer Universität bzw. Hochschule ist meistens ebenfalls eine beglaubigte, bzw. bestätigte Übersetzung vonnöten.

Können Sie hiervon eine beglaubigte Übersetzung anfertigen? Aber ja!

Wir übernehmen in allen Sprachen beglaubigte Übersetzungen von unterschiedlichsten Dokumenten: Apostillen, Bescheinigungen, Testamente, Vollmachten, Steuererklärungen, Handelsregisterauszüge, Urkunden aller Art, Adoptionsunterlagen, Verträge, Steuerbescheide, Dokumente zur Namensänderung etc. Unser Übersetzungsservice für Dokumente steht selbstverständlich auch im Expressverfahren, für Sie bereit.

Apostillierung und Legalisation von Übersetzungen

Eine Übersetzung wird als fachliche Sachverständigenleistung eingestuft und stellt keine öffentliche Urkunde dar. Die Beglaubigung, Bestätigung oder Bescheinigung durch einen öffentlich bestellten, gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer garantiert zwar die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, verleiht dem Dokument jedoch nicht den Status einer öffentlichen Urkunde. Daher sind Apostillen oder Legalisationsverfahren in dieser Form nicht unmittelbar anwendbar. Zunächst muss die Qualifikation des Übersetzers als anerkannter Sachverständiger durch den zuständigen Gerichtspräsidenten offiziell bestätigt werden. Erst durch diese amtliche Anerkennung wird die Übersetzung zu einer öffentlichen Urkunde, die anschließend mit einer „Haager Apostille“ oder einer „Legalisation“ versehen werden kann.

Deutsche öffentliche Urkunden finden in Nicht-Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens nur dann Anerkennung, wenn ihre Echtheit durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des betreffenden Landes bestätigt wird. In der Regel ist eine Vorbeglaubigung durch die zuständige deutsche Behörde erforderlich. Die spezifischen Anforderungen zur Echtheitsprüfung von Urkunden können je nach Auslandsvertretung unterschiedlich sein.

FAQ

Die Bezeichnung für einen vereidigten Übersetzer variiert in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands, da Justiz und Berufsbezeichnungen auf Landesebene geregelt sind. Im Wesentlichen meinen diese Begriffe jedoch dasselbe: Eine Person, die gerichtlich ermächtigt ist, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen und ggf. vor Gericht als Übersetzer tätig zu sein.

Hier sind die gängigen Bezeichnungen nach Bundesländern aufgeschlüsselt:

Baden-WürttembergÖffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer
BayernÖffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer
BerlinAllgemein beeidigter Übersetzer
BrandenburgAllgemein vereidigter Übersetzer
BremenErmächtigter Übersetzer
HamburgÖffentlich bestellter und allgemein vereidigter Übersetzer
HessenAllgemein ermächtigter Übersetzer
Mecklenburg-VorpomÖffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer
NiedersachsenErmächtigter Übersetzer
Nordrhein-WestfalenErmächtigter Übersetzer
Rheinland-PfalzÖffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer
SaarlandÖffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer
SachsenAllgemein beeidigter Übersetzer
Sachsen-AnhaltErmächtigter Übersetzer
Schleswig-HolsteinÖffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer
ThüringenAllgemein beeidigter Übersetzer