Beglaubigte Übersetzungen für Notare, Anwälte, Gerichte und mehr
Offizielle Übersetzungen mit Apostille – garantiert die Akzeptanz durch Behörden
Bei behördlichen Anlässen, aus denen offizielle Dokumente hervorgegangen sind, ist die reine Übersetzung häufig nicht ausreichend. Vielmehr müssen die Übersetzungen zusätzlich beglaubigt oder bestätigt werden, um bei Gerichten, Behörden oder Ämtern anerkannt zu werden. Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von gerichtlich vereidigten, beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern angefertigt werden, die mit ihrer Unterschrift und ihrem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigen. Unser fremdsprachlicher Service für beglaubigte bzw. bescheinigte Übersetzungen ist in unterschiedlichen Alltagssituationen bzw. bei offiziellen Anlässen von Nutzen. Unsere vereidigte Fachübersetzer stehen Ihnen gern zur Verfügung, sobald eine Übersetzung mit Stempel und Unterschrift des Übersetzers versehen werden muss.
Übersetzungsagentur im Fachgebiet Recht | Jura
Insbesondere bei juristischen Fachtexten müssen Übersetzungen mit einer entsprechenden Beglaubigung bzw. Bestätigung versehen werden. Neben der Vereidigung muss der zum Einsatz kommende Fachübersetzer die Voraussetzung erfüllen, über tiefgehendes juristisches Fachwissen zu verfügen.
Überbeglaubigung – Übersetzung mit Apostille
Für viele offizielle Anlässe ist seitens der Behörden vorgegeben, dass die zum Einsatz kommenden Übersetzer bei einem Gericht in Deutschland vereidigt bzw. ermächtigt sind. In unserer Übersetzungsagentur stehen Übersetzer zu Ihrer Verfügung, die diese Vorgabe erfüllen. Unser Übersetzungsservice für Dokumente steht für alle Sprachen und im Bedarfsfall selbstverständlich auch im Expressverfahren, für Sie bereit. Für Bewerbungen im In- und Ausland oder im Rahmen der Einschreibung an einer Universität ist ebenfalls ein offizieller Übersetzungsservice vonnöten. Die Sprachexperten unseres Übersetzungsbüros übersetzen regelmäßig ausbildungs- und berufsrelevante Dokumente.
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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung, auch als „zwar Translation“ bekannt, bezeichnet die präzise und vollständige Übersetzung offizieller Dokumente durch vereidigte Übersetzer:innen. Eine beglaubigte Übersetzung ist durch einen besiegelten Stempel und eine Unterschrift authentifiziert, wodurch sie bei staatlichen Stellen, Ämtern, Gerichten und anderen offiziellen Institutionen anerkannt ist.
Wie unterscheiden sich beglaubigte und normale Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen zeichnen sich durch ihre offizielle Bestätigung mittels Stempel und Unterschrift aus. Sie umfassen die akkurate und vollständige Übertragung eines offiziellen Dokuments und werden ausschließlich von beeidigten Übersetzer:innen angefertigt, die von einem Gericht zur Beglaubigung befugt sind.
Was sind amtliche, beglaubigte und notarielle Übersetzungen?
Die beglaubigte Übersetzung ist eine spezielle Form der Übersetzung, die von einem ver-/beeidigten, bzw. ermächtigten Übersetzer angefertigt und offiziell bestätigt wird. Der Übersetzer versieht das übersetzte Dokument mit einem Stempel, einer Unterschrift und einer Erklärung, die bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist. Diese Form der Übersetzung wird oft für offizielle Zwecke benötigt, wie zum Beispiel bei Gerichtsdokumenten, Verträgen, Zeugnissen und anderen rechtlichen Unterlagen.
Wer führt beglaubigte Übersetzungen durch?
Beglaubigte Übersetzungen werden ausschließlich von vereidigten Übersetzer:innen angefertigt. Diese Fachkräfte werden von Gerichten geprüft und ermächtigt, offizielle Dokumente zu übersetzen und zu beglaubigen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Begriffe „vereidigt“ und „beeidigt“ sowie „ermächtigt“ in diesem Kontext synonym verwendet werden und auf die gleichen qualifizierten Übersetzer:innen verweisen.
Was ist eine Apostille oder Legalisation?
Deutsche Institutionen und Behörden erkennen Urkunden aus dem Ausland oftmals nur dann an, wenn eine entsprechende Beglaubigung die Echtheit des Dokuments bestätigt. Dies ist meist umgekehrt auch der Fall für deutsche Urkunden, die in ausländischen Behörden vorgelegt werden sollen. Auf internationaler Ebene gibt es neben dem Beglaubigungsverfahren, welches durch bilaterale bzw. multilaterale Verträge zwischen verschiedenen Staaten geregelt ist, vor allem zwei vorherrschende Beglaubigungsverfahren, die eine Echtheit von öffentlichen Urkunden, wie beispielsweise Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden oder Geburtsurkunden bestätigen: die Haager Apostille und die Legalisation.
Der Apostille liegt das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961 (Haager Übereinkommen)“ zugrunde. Sie gewährt den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung für die öffentliche Urkunde, die im Original vorgelegt werden muss. Für deutsche Urkunden wird die Apostille von bestimmten deutschen Behörden ausgestellt, eine weitere Beteiligung durch das Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist nicht mehr notwendig. Das bedeutet, dass eine anschließende Legalisation durch die entsprechende Botschaft entfällt.
Fachübersetzung in allen Weltsprachen, z.B. Französisch oder Englisch
Übersetzungsbüro für medizinische Dokumente
Unser Übersetzungsdienst greift auf Übersetzer zurück, die sich auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert haben. Hier ist unter anderem das Themenfeld Medizin gefragt. Seit Gründung unseres Unternehmens vor mehr als 40 Jahren haben wir uns unter anderem auf die Anfertigung beglaubigter bzw. bestätigter Übersetzungen medizinischer Dokumente spezialisiert.
Dieser Service wird beispielsweise von Kunden in Anspruch genommen, die sich im Ausland einer bestimmten ärztlichen bzw. medizinischen Behandlung unterziehen möchten. Meist geht diesem Schritt eine Vorgeschichte voraus, aus der unterschiedliche medizinische Dokumente hervorgegangen sind. Im Rahmen solcher medizinischen Angelegenheiten werden oftmals beglaubigte Übersetzungen verlangt.
Wichtig für Beruf oder Bewerbung
Wenn es um arbeitsplatzrelevante Unterlagen geht, sind wir ein gefragter Ansprechpartner für Übersetzungen. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung von Arbeitsbüchern, Abiturzeugnissen, Bankdokumenten, Schulzeugnissen, Approbationsurkunden, Diplomen, Arbeitszeugnissen, Führungszeugnissen etc. Für Bewerbungen im In- und Ausland oder im Rahmen der Einschreibung an einer Universität bzw. Hochschule ist meistens ebenfalls eine beglaubigte, bzw. bestätigte Übersetzung vonnöten.
Können Sie hiervon eine beglaubigte Übersetzung anfertigen? Aber ja!
Wir übernehmen in allen Sprachen beglaubigte Übersetzungen von unterschiedlichsten Dokumenten: Apostillen, Bescheinigungen, Testamente, Vollmachten, Steuererklärungen, Handelsregisterauszüge, Urkunden aller Art, Adoptionsunterlagen, Verträge, Steuerbescheide, Dokumente zur Namensänderung etc. Unser Übersetzungsservice für Dokumente steht selbstverständlich auch im Expressverfahren, für Sie bereit.
Apostillierung und Legalisation von Übersetzungen
Eine Übersetzung gilt als Sachverstandgenleistung und nicht als öffentliche Urkunde. Die Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung durch den öffentlich bestellten, gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer bestätigt zwar die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten Dokuments, macht es jedoch nicht zur öffentlichen Urkunde. In dieser Form sind Apostillen bzw. Legalisationsverfahren nicht unmittelbar anwendbar. Hierfür muss zunächst vom zuständigen Gerichtspräsidenten die Eigenschaft des Übersetzers als anerkannter Sachverständiger bestätigt werden. Durch diese amtliche Bestellung wird die Übersetzung zu einer öffentlichen Urkunde und kann eine „Haager Apostille“ bzw. eine „Legalisation“ erhalten.
Gern übernimmt unsere Übersetzungsagentur, für Sie zusätzlich zur beglaubigten, bestätigten, bescheinigten Übersetzung Ihrer Dokumente, wie zum Beispiel Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden, auch weitere Schritte, die zum Apostillierung bzw. Legalisieren notwendig sind.
Gerichtlich beglaubigte Übersetzungen durch beeidigte und ermächtigte Übersetzer
Legalisation
Deutsche öffentliche Urkunden werden in Nicht-Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens nur dann anerkannt, wenn die Echtheit durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des betreffenden Staates bestätigt worden ist. Hierzu ist i. d. R. eine Vorbeglaubigung der deutschen Dokumente durch die entsprechende deutsche Behörde notwendig. Weitere Vorgaben zur Echtheitsprüfung einer Urkunde variieren zwischen den verschiedenen Auslandsvertretungen.