Express Übersetzungsbüro | Professionelle Übersetzungen

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Präzise Übersetzungen - Globale Verbindungen

Beglaubigte Übersetzung | Urkunden | Verträge | Urteil | Notare | Anwälte | Vereidigter Übersetzer | Legalisation | Apostille

Kontakt

 

Schnell, offiziell und professionell!

Bei behördlichen Anlässen, aus denen offizielle Dokumente hervorgegangen sind, ist die reine Übersetzung häufig nicht ausreichend. Vielmehr müssen die Übersetzungen zusätzlich beglaubigt oder bestätigt werden, um bei Gerichten, Behörden oder Ämtern anerkannt zu werden. Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von gerichtlich vereidigten, beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern angefertigt werden, die mit ihrer Unterschrift und ihrem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigen. Unser fremdsprachlicher Service für beglaubigte bzw. bescheinigte Übersetzungen ist in unterschiedlichen Alltagssituationen bzw. bei offiziellen Anlässen von Nutzen. Unsere vereidigte Fachübersetzer stehen Ihnen gern zur Verfügung, sobald eine Übersetzung mit Stempel und Unterschrift des Übersetzers versehen werden muss.

 

Überbeglaubigung – Übersetzung Deutsch Englisch Apostile

Für viele offizielle Anlässe ist seitens der Behörden vorgegeben, dass die zum Einsatz kommenden Übersetzer bei einem Gericht in Deutschland vereidigt bzw. ermächtigt sind. In unserer Übersetzungsagentur stehen Übersetzer zu Ihrer Verfügung, die diese Vorgabe erfüllen. Unser Übersetzungsservice für Dokumente steht für alle Sprachen und im Bedarfsfall selbstverständlich auch im Expressverfahren für Sie bereit. Für Bewerbungen im In- und Ausland oder im Rahmen der Einschreibung an einer Universität ist ebenfalls ein offizieller Übersetzungsservice vonnöten. Die Sprachexperten unseres Übersetzungsbüros übersetzen regelmäßig ausbildungs- und berufsrelevante Dokumente.

 

Übersetzungsbüro für medizinische Dokumente

Unser Übersetzungsdienst greift auf Übersetzer zurück, die sich auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert haben. Hier ist unter anderem das Themenfeld Medizin gefragt. Seit Gründung unseres Unternehmens vor mehr als 40 Jahren haben wir uns unter anderem auf die Anfertigung beglaubigter bzw. bestätigter Übersetzungen medizinischer Dokumente spezialisiert.
Dieser Service wird beispielsweise von Kunden in Anspruch genommen, die sich im Ausland einer bestimmten ärztlichen bzw. medizinischen Behandlung unterziehen möchten. Meist geht diesem Schritt eine Vorgeschichte voraus, aus der unterschiedliche medizinische Dokumente hervorgegangen sind. Im Rahmen solcher medizinischen Angelegenheiten werden oftmals beglaubigte Übersetzungen verlangt.

 

Übersetzungsbüro im Fachgebiet Recht | Jura

Insbesondere bei juristischen Fachtexten müssen Übersetzungen mit einer entsprechenden Beglaubigung bzw. Bestätigung versehen werden. Neben der Vereidigung muss der zum Einsatz kommende Fachübersetzer die Voraussetzung erfüllen, über tiefgehendes juristisches Fachwissen zu verfügen.

 

Übersetzung in allen Weltsprachen, z.B. Französisch oder Englisch

Bei behördlichen Anlässen ist eine reine Übersetzung nicht ausreichend. Sie muss vielmehr seitens eines gerichtlich vereidigten, beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzers vorgenommen und anschließend beglaubigt bzw. bestätigt werden.
Hierbei bestätigt der Übersetzer bzw. die Übersetzerin Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch Stempel und Unterschrift.

 

Wichtig für Beruf oder Bewerbung – Übersetzer Englisch Deutsch

Wenn es um arbeitsplatzrelevante Unterlagen geht, sind wir ein gefragter Ansprechpartner für Übersetzungen. Wir übernehmen für Sie die Übersetzung von Arbeitsbüchern, Abiturzeugnissen, Bankdokumenten, Schulzeugnissen, Approbationsurkunden, Diplomen, Arbeitszeugnissen, Führungszeugnissen etc. Für Bewerbungen im In- und Ausland oder im Rahmen der Einschreibung an einer Universität bzw. Hochschule ist meistens ebenfalls eine beglaubigte, bzw. bestätigte Übersetzung vonnöten.
vonnöten.

 

Können Sie hiervon eine beglaubigte Übersetzung anfertigen? Aber ja!

Wir übernehmen in allen Sprachen beglaubigte Übersetzungen von unterschiedlichsten Dokumenten: Apostillen, Bescheinigungen, Testamente, Vollmachten, Steuererklärungen, Handelsregisterauszüge, Urkunden aller Art,
Adoptionsunterlagen, Verträge, Steuerbescheide, Dokumente zur Namensänderung etc.
Unser Übersetzungsservice für Dokumente steht selbstverständlich auch im Expressverfahren für Sie bereit.

 

Übersetzungsservice im Fachgebiet Recht nach ISO DIN 17100

Bei einer Vielzahl juristischer Fachtexte müssen Übersetzungen mit einer entsprechenden Beglaubigung bzw. Bestätigung versehen werden. Neben der Vereidigung des Übersetzers bei einem in Deutschland ansässigen Gericht muss der zum Einsatz kommende Übersetzer auf das Fachgebiet Recht spezialisiert sein. Wir übernehmen für Sie beglaubigte Übersetzungen von Klageschriften, Schriftsätzen, Klageerwiderungen, Verträgen sowie von weiteren gerichtlichen Unterlagen.

 

Gerichtlich beglaubigte Übersetzungen durch beeidigte und ermächtigte Übersetzer / Dolmetscher

Haager Apostille und Legalisation

Deutsche Institutionen und Behörden erkennen Urkunden aus dem Ausland oftmals nur dann an, wenn eine entsprechende Beglaubigung die Echtheit des Dokuments bestätigt. Dies ist meist umgekehrt auch der Fall für deutsche Urkunden, die in ausländischen Behörden vorgelegt werden sollen. Auf internationaler Ebene gibt es neben dem Beglaubigungsverfahren, welches durch bilaterale bzw. multilaterale Verträge zwischen verschiedenen Staaten geregelt ist, vor allem zwei vorherrschende Beglaubigungsverfahren, die eine Echtheit von öffentlichen Urkunden, wie beispielsweise Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden oder Geburtsurkunden bestätigen: Die Haager Apostille und die Legalisation.

 

Haager Apostille

Der Apostille liegt das „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961 (Haager Übereinkommen)” zu Grunde. Sie gewährt den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung für die öffentliche Urkunde, die im Original vorgelegt werden muss. Für deutsche Urkunden wird die Apostille von bestimmten deutschen Behörden ausgestellt, eine weitere Beteiligung durch das Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist nicht mehr notwendig. Das bedeutet, dass eine anschließende Legalisation durch die entsprechende Botschaft entfällt.

 

Legalisation

Deutsche öffentliche Urkunden werden in Nicht-Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens nur dann anerkannt, wenn die Echtheit durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des betreffenden Staates bestätigt worden ist. Hierzu ist i. d. R. eine Vorbeglaubigung der deutschen Dokumente durch die entsprechende deutsche Behörde notwendig. Weitere Vorgaben zur Echtheitsprüfung einer Urkunde variieren zwischen den verschiedenen Auslandsvertretungen.

Grundsätzlich können nur öffentliche Urkunden wie z. B. Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Geburtsurkunden bzw. gerichtliche und notarielle Urkunden von deutschen Behörden bzw. Auslandsvertretungen legalisiert werden. Private Urkunden, zu denen z. B. das eigenhändige Testament und formlose Kaufverträge wie z. B. Pkw-Kaufverträge zählen, müssen durch einen Notar oder eine Behörde beurkundet werden, um eine öffentliche Urkunde zu werden. Erst dann können private Urkunden legalisiert werden.

Haager Apostillen und Vorbeglaubigungen werden von verschiedenen deutschen Behörden ausgestellt, abhängig von der Urkunde z. B. durch die Land- bzw. Amtsgerichtspräsidenten. Da dies jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, empfiehlt es sich, beim Aussteller der Urkunde nachzufragen, welche Behörde für die Beglaubigung zuständig ist. Ebenso sollte für die Legalisation bezüglich der Anforderungen die entsprechende Auslandsvertretung konsultiert werden.

 

Apostillierung und Legalisation von Übersetzungen

Eine Übersetzung gilt als Sachverständigenleistung und nicht als öffentliche Urkunde. Die Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung durch den öffentlich bestellten, gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer bestätigt zwar die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten Dokuments, macht es jedoch nicht zur öffentlichen Urkunde. In dieser Form sind Apostillen- bzw. Legalisationsverfahren nicht unmittelbar anwendbar. Hierfür muss zunächst vom zuständigen Gerichtspräsidenten die Eigenschaft des Übersetzers als anerkannter Sachverständiger bestätigt werden. Durch diese amtliche Bestellung wird die Übersetzung zu einer öffentlichen Urkunde und kann eine “Haager Apostille” bzw. eine “Legalisation” erhalten.

Gern übernimmt unser Übersetzungsbüro für Sie zusätzlich zur beglaubigten, bestätigten, bescheinigten Übersetzung Ihrer Dokumente, wie zum Beispiel Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden, auch weitere Schritte, die zum Apostillieren bzw. Legalisieren notwendig sind.

Weitere hilfreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter

www.konsularinfo.diplo.de

 

Rechtlicher Hinweis

Diese Informationen wurden mit angemessener Sorgfalt recherchiert. Eine Haftung für Aktualität oder Inhalt wird nicht übernommen. Sie stellt keine Rechtsberatung dar.