Beglaubigte, bestätigte und bescheinigte
Übersetzungen
Benötigen Sie für Ihre Heirat die beglaubigte, bestätigte oder bescheinigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde? Oder für die Bewerbung an einer ausländischen Universität die beglaubigte, bestätigte oder bescheinigte Übersetzung Ihres Abiturzeugnisses? Gern übernehmen wir für Sie die beglaubigte, bestätigte oder bescheinigte Übersetzung Ihrer Dokumente ins Deutsche sowie auch in alle anderen Sprachen, sowohl vom Originaldokument als auch von der Kopie.
Für amtliche Zwecke im In- und Ausland, wie z. B. Einbürgerung, Heirat und Namensänderung, werden zumeist beglaubigte, bestätigte und bescheinigte Übersetzungen von Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, etc. benötigt. Ebenso werden häufig Zeugnissen, Diplome, Führerscheine u. ä. in Form beglaubigter, bestätigter oder bescheinigter Übersetzungen gewünscht.
Beglaubigte, bestätigte oder bescheinigte Übersetzungen dürfen nur von öffentlich bestellten, gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzern durchgeführt werden, die schriftlich die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzung beglaubigen, bestätigen oder bescheinigen. Das übersetzte Dokument wird dazu am Ende mit dem Bestätigungsvermerk des Übersetzers, seiner Unterschrift und in der Regel mit einem Stempel versehen. Damit ein Übersetzer beglaubigte, bestätigte oder bescheinigte Übersetzungen anfertigen kann, muss er bei Gericht eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen haben.
Für amtliche Zwecke im In- und Ausland, wie z. B. Einbürgerung, Heirat und Namensänderung, werden zumeist beglaubigte, bestätigte und bescheinigte Übersetzungen von Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, etc. benötigt. Ebenso werden häufig Zeugnissen, Diplome, Führerscheine u. ä. in Form beglaubigter, bestätigter oder bescheinigter Übersetzungen gewünscht.
Beglaubigte, bestätigte oder bescheinigte Übersetzungen dürfen nur von öffentlich bestellten, gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzern durchgeführt werden, die schriftlich die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzung beglaubigen, bestätigen oder bescheinigen. Das übersetzte Dokument wird dazu am Ende mit dem Bestätigungsvermerk des Übersetzers, seiner Unterschrift und in der Regel mit einem Stempel versehen. Damit ein Übersetzer beglaubigte, bestätigte oder bescheinigte Übersetzungen anfertigen kann, muss er bei Gericht eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen haben.